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   BVerwG, 30.10.1958 - I C 183.57   

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https://dejure.org/1958,1923
BVerwG, 30.10.1958 - I C 183.57 (https://dejure.org/1958,1923)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1958 - I C 183.57 (https://dejure.org/1958,1923)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1958 - I C 183.57 (https://dejure.org/1958,1923)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.03.1958 - I C 169.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1958 - I C 183.57
    Wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 27. März 1958 (BVerwGE 6, 299) ausgeführt hat, gibt es Vorgänge, die dann unsittlich sind, wenn sie offen geschehen.
  • BVerwG, 04.03.1954 - I C 2.53

    Vereinbarkeit der Heilmittelwerbeverordnung mit dem Grundgesetz sowie mit

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1958 - I C 183.57
    Wie der Senat bereits früher entschieden hat (vgl.Urteil vom 4. März 1954 - BVerwG I C 2.53 - [DVBl. 1954 S. 362]), ist diese Verordnung nach wie vor gültig.
  • BVerwG, 25.04.1984 - 1 D 74.83

    Verletzung des Postgeheimnisses durch das Öffnen einer mit einem

    Läßt der Gesetzgeber betriebsbedingte Maßnahmen als Ausnahmen vom Postgeheimnis bei verschlossenen Sendungen zu, so sind sie bei den weniger geschützten offenen Sendungen erst recht zulässig (vgl.Urteil vom 30. Oktober 1958 - BVerwG 1 C 183.57 - ).
  • BVerwG, 03.06.1969 - VII C 108.67

    Postalische Bedenken - Ein wissenschaftliches Aufklärungsbuch, das als anstößig

    Die Anstößigkeit der offenen Versendung von solchen der Wissenschaft oder der Aufklärung dienenden Bücher, die sich mit geschlechtlichem Verhalten, geschlechtlichen Merkmalen und Funktionen befassen, ist bisher regelmäßig in solchen oder ähnlichen Fällen mit Recht bejaht worden (so BVerwGE 6, 299 [301]; Urteil vom 30. Oktober 1958 - BVerwG I C 183.57 -, ArchPostFern. 59, 101 ff.; OVG Hamburg, DVBl. 1953, 536; VGH Stuttgart, DÖV 1953, 475 und hinsichtlich des gleichen Buches OVG Hamburg, ArchPostFern. 1964, 482 ff.).
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